Bekanntmachung von Beschränkten
Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb
Gem. § 20 V 1 VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a II Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von 25.000 € zu informieren.
Auftraggeber | Auftragsgegenstand | Ort der Ausführung | Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung | Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung |
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