Bekanntmachung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb

Bekanntmachung von Beschränkten
Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb

Gem. § 20 V 1 VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a II Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von 25.000 € zu informieren.


Auftraggeber

Auftragsgegenstand

Ort der Ausführung

Art und voraussichtlicher  Umfang der Leistung

Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung