Bauleitplanung
Gemäß § 6a Abs. 2 und § 10a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) veröffentlichen die Gemeinden Dohren, Lähden und Herzlake an dieser Stelle die rechtskräftigen Bebauungspläne und die Samtgemeinde Herzlake die wirksamen Flächennutzungsplanänderungen, jedoch ausschließlich die seit dem Jahr 2017 rechtskräftig geworden sind. Mit Klick auf das jeweilige Gemeinde Logo gelangen Sie zu den Bebauungsplänen der Gemeinden oder zu den Flächennutzungsplanänderungen der Samtgemeinde Herzlake.
Flächennutzungsplan: Des Weiteren kann der aktuelle rechtskräftige Flächennutzungsplan (Gesamtplan) im PlanDigital auf der Seite des Landes gefunden werden.
Bebauungspläne: Falls Sie den von Ihnen gesuchten Plan nicht finden, wenden Sie sich gern an die rechts angegebenen Ansprechpartner.