für die
- Wahl des Landrates/der Landrätin
- Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin
- Wahl des Kreistags
- Wahl des Rates der Samtgemeinde Herzlake
- Wahl des Rates der Gemeinde Dohren
- Wahl des Rates der Gemeinde Herzlake
- Wahl des Rates der Gemeinde Lähden
Bei der Überprüfung der bisherigen Wahlbezirkseinteilung wurde festgestellt, dass die Zahl der Wahlberechtigten in den beiden Herzlaker Wahlbezirken deutlich unterschiedlich verteilt war.
Bisher entfielen auf die Wahlbezirke:
- Wahlbezirk 001 Herzlake-Ost: 571 Wahlberechtigte
- Wahlbezirk 002 Herzlake-West: 1.174 Wahlberechtigte
Um eine ausgewogenere Verteilung der Wahlberechtigten zu erreichen und möglichst gleich große Wahlbezirke zu schaffen, wurde eine Anpassung der Wahlbezirksgrenzen vorgenommen.
Hierfür werden folgende Straßen künftig dem Wahlbezirk 001 Herzlake-Ost zugeordnet:
- Am Telgenkamp
- Boschstraße
- Buchenstraße
- Eichenstraße
- Erlenstraße
- Fiskerhauk
- Fuhlestraße
- Heinrichstraße
- Lindenstraße
- Raddestraße
Durch diese Neuaufteilung ergibt sich folgende Anzahl an Wahlberechtigten:
- Wahlbezirk 001 Herzlake-Ost: 811 Wahlberechtigte
- Wahlbezirk 002 Herzlake-West: 934 Wahlberechtigte
Die neue Einteilung der Wahlbezirke gilt erstmals für die Kommunalwahl am 13. September 2026.
Wir bitten alle Wahlberechtigten, die Angaben auf ihrer Wahlbenachrichtigung zu beachten. Dort ist der für sie zuständige Wahlbezirk sowie das entsprechende Wahllokal vermerkt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herzlake, 09.07.2026 Samtgemeinde Herzlake
Der Samtgemeindewahlleiter
