Familienförderung in der Gemeinde Lähden
Die Gemeinde Lähden möchte Familien beim Schritt in die eigenen vier Wände gezielt unterstützen. Seit dem 01. Januar 2024 gibt es deshalb eine einheitliche Familienförderung für den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in unserer Gemeinde.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an:
- Familien mit Kindern
- Paare, die eine eigene Familie planen
Gefördert wird der Kauf von
- unbebauten Grundstücken (privat oder gemeindeeigen),
- Bestandsgebäuden oder
- gemeindeeigenen Baugrundstücken,
wenn diese dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Eigennutzung muss mindestens zehn Jahre bestehen.
Höhe der Förderung
- 2.000 € pro Kind
- Förderung möglich auch für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf hinzukommen
- Maximalförderung: 10.000 €
Ein Kind im Sinne der Richtlinie ist eine Person,
- die jünger als 16 Jahre ist,
- für die Kindergeld gezahlt wird,
- die im Haushalt lebt und mit Hauptwohnsitz in Lähden gemeldet ist.
Wichtige Hinweise
- Jeder Antragsteller kann die Förderung nur einmal pro Kind erhalten.
- Eine rückwirkende Förderung für Käufe vor dem 01.01.2024 ist ausgeschlossen.
- Härtefälle (z. B. Tod oder schwere Krankheit) werden vom Gemeinderat geprüft.
- Der Zuschuss muss zurückgezahlt werden, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft oder nicht mehr selbst genutzt wird.
Antragstellung
Die Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Ein Antrag ist innerhalb von zehn Jahren nach der Grundbucheintragung möglich.Erforderliche Unterlagen sind u. a.:
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag + Grundbuchauszug)
- erweiterte Meldebescheinigung mit Einzugsdatum
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
Weitere Informationen
Die vollständigen Förderbedingungen können Sie hier nachlesen: