Bauen in der Samtgemeinde Herzlake
Platz zum Leben – Raum für Zukunft
Sie möchten Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen? Die Samtgemeinde Herzlake bietet Ihnen attraktive Baugebiete in den Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden – ideal für Familien, Paare und alle, die das Leben im ländlichen Raum mit guter Anbindung, Natur und Gemeinschaft verbinden möchten.
Unsere Baugebiete zeichnen sich durch moderne Erschließung, familienfreundliche Grundstücksgrößen und eine lebenswerte Umgebung aus. Ob zentrumsnah, ruhig gelegen oder mit weitem Blick ins Grüne – hier finden Sie den passenden Ort für Ihr neues Zuhause.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die aktuellen Baugebiete in den drei Gemeinden vor.
Übersicht der anfallenden Kosten beim Grundstückskauf
Damit Sie einen klaren Überblick über alle anfallenden Kosten behalten, haben wir im Folgenden die wichtigsten Positionen für Sie übersichtlich zusammengestellt. Unterhalb finden Sie jede Kostenart in praktischen Akkordeon-Boxen erklärt.
Für alle, die sich die Informationen lieber gesammelt und in Ruhe durchlesen möchten, stellen wir außerdem eine ausführliche PDF-Version zum Download bereit.
1. Trink- und Abwasseranschlüsse
Im Kaufpreis nicht mit eingeschlossen sind die Baukostenbeiträge und die Kostenerstattungen für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse für einen Trink- und Abwasseranschluss.
Baukostenbeiträge
- Wasser: Der Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“ erhebt von den Verbandsmitgliedern im Bereich Wasser einmalig einen angemessenen Baukostenbeitrag zur Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der Versorgung mit Wasser dienenden Anlagen beim Anschluss an die Trinkwasserversorgung.
- Abwasser: Im Bereich Abwasser erhebt der Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor“ für die Herstellung seiner öentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile (sogenannte Baukostenbeiträge). Der Beitragspflicht unterliegen bereits Grundstücke, die an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen werden können, d. h. über einen Grundstücksanschluss verfügen. Eine Bebauung des Grundstücks ist hierfür nicht maßgeblich.
Die Baukostenbeiträge für Wasser und Abwasser werden jeweils nach der gültigen Beitragsordnung des Trink- Abwasserverband „Bourtanger Moor“ berechnet.
Kostenerstattungen für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse
Der Verband erhebt Hausanschlussbeiträge für die Erstellung und Veränderung von Trinkwasserhausanschlüssen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.
Auch die Aufwendungen für die Herstellung sowie Veränderung eines Schmutzwasser-Grundstücksanschlusses sind dem Verband in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen.
Die Höhe eines Trinkwasserhausanschlussbeitrages bzw. einer Kostenerstattung des Schmutzwasser-Grundstücksanschlusses sind insbesondere von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Anschlusslängen abhängig. Eine Kostenschätzung erhalten Sie zeitnah nach Bearbeitung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen. Bei weiteren Fragen zu Ihrem Anschluss und den dazugehörigen Kosten können Sie sich an den Kundenservice des TAV „Bourtanger Moor“ wenden (www.tavbm.de).
2. Stromanschluss
Für das Thema Strom sind zwei Aspekte zu unterscheiden: Der kostenpflichtige Netzanschluss und die wählbare Stromlieferung
Zuständiger Netzbetreiber: EWE NETZ GmbH. Ein Standardanschluss kostet zwischen 1.500 € und 2.500 €. Bei besonderen Bedingungen (große Entfernung, Tiefbauarbeiten, Sondertrassen etc.) kann es aber durchaus zu höheren Kosten kommen. Informieren Sie sich daher am besten direkt bei der EWE (0441 4808-8). Die genauen Kosten erfahren Sie aber auch über den verbindlichen Kostenvoranschlag, den Sie nach Antragstellung von der EWE Netz erhalten.
Stromlieferung: Die Verträge zur Stromlieferung schließen Sie flexibel mit verfügbaren Anbietern ab.
3. Glasfaseranschluss und Nutzung
Sie müssen einen Hausanschluss beantragen. Hierbei kommen Kosten in Höhe von ca. 1.500 € auf Sie zu. Hierzu führen Sie einen Glasfaserverfügbarkeitscheck bei den entsprechenden Anbietern durch. Ggf. kann zudem eine Aktivierungsgebühr von den Anbietern erhoben werden.
4. Grundsteuer B
Nach dem Kauf eines Grundstücks sind Sie als neue Eigentümerin bzw. neuer Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer B verpflichtet. Diese wird von der Gemeinde erhoben und jährlich festgesetzt. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks sowie dem Hebesatz der Gemeinde.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem im Grundbuch eingetragenen Besitzübergang. Sie erhalten in der Regel nach der Umschreibung einen entsprechenden Grundsteuerbescheid. Beachten Sie, dass sich der Einheitswert nach der Bebauung und somit auch der Steuerbetrag ändern wird.
5. Gebäudeeinmessung (Katastervermessung)
Sobald Ihr Gebäude errichtet ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung durch ein öentlich bestelltes Vermessungsbüro durchführen zu lassen. Diese Einmessung dient der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters und ist in Niedersachsen gemäß § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Vermessungsgesetzes vorgeschrieben.
Die Kosten hierfür hängen von verschiedenen Faktoren wie der Gebäudegröße und dem Aufwand der Vermessung ab.