Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Samtgemeinde Herzlake ist bestrebt, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben des  Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG), sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.herzlake.de. Diese Website wurde am 15.06.2025 veröffentlicht. 

Feedback und Kontaktangaben: 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter: 

Samtgemeinde Herzlake

Neuer Markt 4

49770 Herzlake

+49 5962 880

Die aktuelle Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung, die im Juni 2025 durchgeführt wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Es ist beabsichtigt "Leichte Sprache" und eine "Vorlesefunktion" einzuführen.

Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer 2 / 4 Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. 

Diese erreichen Sie unter: 

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2

30159 Hannover

+49 511 120-4007

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 09.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2025 überprüft. Quelle: eRecht24