Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Weiterführende Informationen
- Personalausweisportal
ier erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Behörde ausführliche Informationen zum Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Zudem stehen Ihnen Services zum Online-Ausweis und seinen Anwendungsmöglichkeiten bereit.
- Personalausweisportal
Typisierung
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