Osterfeuer Genehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

    Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Herzlake

    In vielen emsländischen Orten sind zu den Feiertagen wieder traditionelle Osterfeuer geplant.

    Angesichts der offenkundigen Risiken wird an alle Veranstalter dieses Brauchtums appelliert, sich möglichst auf ein kleines Feuer zu beschränken sowie besonders auf die Tier- und Umwelt Rücksicht zu nehmen. 

    Da die Anzahl der jährlich stattfindenden Osterfeuer bereits sehr hoch ist, bittet die Samtgemeinde Herzlake darum, sich auf die üblichen traditionellen Osterfeuer in der Samtgemeinde zu beschränken. Es können daher keine zusätzlichen Osterfeuer mehr zugelassen werden.

    Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und dürfen nicht nur zum Zwecke des Verbrennens pflanzlicher Abfälle veranstaltet werden. Ein Brauchtumsfeuer zeichnet sich dadurch aus, dass die Veranstaltung öffentlich und für jedermann zugänglich ist.

    Die Verantwortlichen haben darauf zu achten, dass nur pflanzliche Stoffe zusammengetragen werden. Es dürfen nur Baum- und Heckenschnitt, Strauchwerk sowie unbehandeltes Holz verbrannt werden. Wichtig ist die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu baulichen Anlagen oder öffentlichen Verkehrsplätzen, aber auch zu Wäldern, Mooren und Heiden. 

  • Zuständige Stelle

    An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Herzlake

    Die Anmeldungen für das Osterfeuer 2026 sind bis spätestens zum 20.03.2026 einzureichen. 


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende