Samtgemeinde Herzlake

Hinweis zur Räum- und Streupflicht

Im Hinblick auf die aktuelle Wetterlage weist die Samtgemeinde darauf hin, dass durch Schnee und Eis ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden entstehen kann – insbesondere auf nicht geräumten Geh- und Radwegen.

Kurz zusammengefasst gilt:
✔ Auf Geh- und Radwegen ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei zu halten
✔ Ist kein Geh- oder Radweg vorhanden, ist ein mindestens 1 Meter breiter Streifen am äußersten Fahrbahnrand zu räumen
✔ Zusätzlich ist ein ausreichend breiter Zugang vom Fahrbahnrand bis zum Hauseingang freizuhalten
✔ Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 07.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr durchgeführt sein
✔ Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist ein regelmäßiges Nacharbeiten erforderlich

Einzelheiten regeln die Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde. Diese können auf der Homepage der Samtgemeinde Herzlake eingesehen werden.


Bitte bleiben Sie vorsichtig und passen Sie auf sich auf.