Die Samtgemeinde Herzlake hat die Umsetzung der digitalen biometrischen Lichtbilder nun vorgenommen. Ab dem 5. Juni 2025 gelten die neuen Regelungen bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen.
Künftig dürfen Passbilder für diese Dokumente nur noch in digitaler Form vom Bürgerbüro angenommen werden. Das bedeutet, dass Lichtbilder durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System direkt an die Behörden übermittelt werden müssen. Alternativ können die Lichtbilder auch direkt in der Behörde vor Ort angefertigt werden.
Für die Lichtbilderfassung vor Ort fallen Gebühren in Höhe von 6,00 € an. Die Bundesdruckerei legt die Gebühren für die Lichtbilderfassung auf die Kommune um.
Lichtbilder, die durch zertifizierte Drittanbieter wie Fotografen oder Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten für mehrere Dokumentenanträge genutzt werden können. Dabei ist zu beachten, dass ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung nicht möglich ist. Selbst angefertigte Dateien oder mitgebrachte Papierbilder können nicht verwendet werden.
Sie können die Lichtbilderfassung bequem in der Rathaus-Information vornehmen lassen, bevor Sie ins Einwohnermeldeamt gehen. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen in der Rathaus-Information.