Der Mikrozensus 2026
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist eine zentrale statistische Erhebung in Deutschland, die umfangreiche Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung liefert. Er umfasst Themen wie Familienstrukturen, Bildung, Arbeitsmarkt, Migration, Einkommen, Lebensbedingungen, Wohnen und Internetnutzung.
EU-Mitgliedstaaten müssen bestimmte Informationen einheitlich erfassen. Deshalb enthält der Mikrozensus auch europaweit abgestimmte Fragen zu Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung. Dadurch werden zusätzliche Befragungen vermieden und die Bevölkerung entlastet.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Grundlagen für politische Berichte und wissenschaftliche Analysen. Sie werden u. a. genutzt für Armuts- und Reichtumsberichte, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Rentenversicherungsberichte, Bildungs‑, Familien‑ und Integrationsberichte sowie für EU‑Indikatoren, die Verteilung von EU‑Fördermitteln und die monatliche Erwerbslosenstatistik der EU.
Was wird beim Mikrozensus erfragt?
- Der Mikrozensus ist eine große Haushaltsbefragung, die aus einem Kernfrageprogramm und mehreren weiteren Erhebungsteilen besteht. Das Kernprogramm wird allen ausgewählten Haushalten gestellt und umfasst Angaben zu Haushalt, Person, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Altersvorsorge, Internetnutzung und Wohnsituation. Die zusätzlichen Erhebungsteile – zu Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung – werden nur bei zufällig ausgewählten Unterstichproben eingesetzt. Sie vertiefen jeweils bestimmte Themenbereiche und liefern zusätzliche Informationen, etwa zu Arbeitslosigkeit, Einkommensverteilung, Armut, sozialer Teilhabe oder Digitalisierungsgrad. In Deutschland müssen diese Angaben direkt erhoben werden, da – anders als in einigen anderen EU-Staaten – keine umfassenden Verwaltungsregister vorliegen. Persönliche Daten wie Name und Adresse dienen nur organisatorischen Zwecken, werden getrennt gespeichert und streng geschützt. In Gemeinschaftsunterkünften wird ein verkürztes Fragenprogramm genutzt.
Wie werden die Befragten ausgewählt?
- Beim Mikrozensus werden nicht direkt die Personen ausgewählt, die befragt werden, sondern die Gebäude, in denen die Personen wohnen. Dazu wird das Bundesgebiet in Flächen mit etwa gleich vielen Wohnungen (6 bis 12 Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen (Auswahlbezirken) werden nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren rund 1 % ausgewählt. Durch dieses Vorgehen ist es möglich, dass benachbarte Haushalte, die im selben "Auswahlbezirk" wohnen, für den Mikrozensus ausgewählt werden. Alle ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal in die Erhebung einbezogen.
Wie läuft die Befragung ab?
- Zur Beantwortung des Fragebogens können die Befragten zwischen mehreren Möglichkeiten auswählen:
- Online-Befragung
- Persönliches (telefonisches) Gespräch
- Postalische Befragung (Papierfragebogen)
- Zur Beantwortung des Fragebogens können die Befragten zwischen mehreren Möglichkeiten auswählen:
Gilt die Auskunftspflicht für alle?
- Ja, über alle Mitglieder eines ausgewählten Haushalts muss Auskunft gegeben werden. Die Auskunftspflicht gilt für Volljährige sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen. Sie sind auch auskunftspflichtig für minderjährige Haushaltsmitglieder sowie volljährige Haushaltsmitglieder, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig.Von der Auskunftspflicht kann niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt. Wenn nicht alle Personen antworten müssten, wären einige Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe nicht genügend vertreten und der Zweck der Befragung würde nicht erreicht. Verzerrungen der Ergebnisse und falsche Schlussfolgerungen könnten die Folge sein. Wenn beispielsweise keine Angaben von Personen im Rentenalter erhoben werden, würde die Zahl der Personen im Ruhestand unterschätzt, die noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen (müssen), um ihre Einnahmen aufzubessern. Daher ist in § 13 Mikrozensusgesetz in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz die Auskunftspflicht festgelegt.
Wo gibt es weitere Informationen?
- Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter mikrozensus.de.