Melderegisterauskunft

Melderegister-Auskunft

Sie haben das Recht auf kostenlose Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten persönlichen Daten. Auch Dritte erhalten gegen Gebühr Auskunft über bestimmte Eintragungen.
 

Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen über

  • Vor- und Familiennamen
  • Anschrift
  • Doktorgrad

(= einfache Melderegisterauskunft).

Soweit jemand ein berechtigtes bzw. rechtliches Interesse glaubhaft macht, darf ihm darüber hinaus Auskunft gegeben werden über

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort.

(= erweiterte Melderegisterauskunft)







Bearbeitungsgebühren:

Einfache Melderegisterauskunft: 7,50 €

Erweiterte Melderegisterauskunft: 10,00 €

Archivauskunft: 8,00 bis 17,00 (je nach Arbeitsaufwand)


Bitte zahlen Sie :

                        - per Verechnungsscheck

                        - per Einzugsermächtigung 

                        - per Überweisung auf das Konto Nr. 6003206 bei der Sparkasse 
                           Emsland Blz. 26650001
        
  
                 Geben Sie bitte bei der Überweisung das Kassenzeichen 1.1100.10000.1
                 und den Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" an.
   


zuständiges Amt: