Briefwahl

Briefwahl

Wahlen in Deutschland sind sogenannte Präsenzwahlen.
Das bedeutet, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme persönlich in seinem zuständigen Wahllokal abgeben kann und soll. Aber nicht jeder ist in der Lage, am Wahltag sein Wahllokal aufzusuchen. Dafür gibt es die Briefwahl.

Wer darf an der Briefwahl teilnehmen?

Zunächst einmal darf nur an der Briefwahl teilnehmen, wer  wahlberechtigt ist. Briefwahlunterlagen können aus folgenden Gründen beantragt werden:

  • Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund
  • Verlegung der Wohnung in einen anderen Wahlbezirk
  • Der Wahlraum kann aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen 
    Alters, eines körperlichen Gebrechens oder des sonstigen körperlichen Zustandes
    nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden.

         

Wie komme ich an meine Briefwahlunterlagen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, durch Briefwahl zu wählen. Wenn Sie am Wahltag aus wichtigem Grund verhindert sind, in Ihr Wahllokal zu gehen, können Sie bis zum Freitag vor dem Wahltag im Wahlbüro der Samtgemeinde Herzlake bis 18:00 Uhr wählen oder ihre Wahlunterlagen abholen.


Haben Sie aus gesundheitlichen Gründen oder bei längerer Ortsabwesenheit keine Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt abzuholen, dann können Sie die Wahlunterlagen auch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie immer den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Wahlscheinantrag vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben und dem Wahlbüro zukommen lassen.


  Kann ein Familienangehöriger für mich Wahlunterlagen abholen?

Wahlunterlagen dürfen nur an die Wählerin/den Wähler persönlich ausgehändigt werden.

Die Aushändigung an andere Personen, auch an Familienangehörige, ist nicht zulässig. Eine dritte Person kann, mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet, zwar für jemand anderen einen Wahlschein beantragen, bekommt die Wahlunterlagen jedoch auf keinen Fall ausgehändigt. Diese werden demjenigen dann per Post zugesandt.


  Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis/ Reisepass

- Wahlscheinantrag









zuständiges Amt: