Festsetzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Die Samtgemeinde legt die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten fest. Grundlage hierfür sind die jeweils geltenden Beitragssätze, die regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Bitte beachten Sie: Die Trägerschaft der Kindertagesstätten liegt bei den jeweiligen Kirchengemeinden sowie dem Vitus-Werk. Die Samtgemeinde übernimmt lediglich die Festsetzung der Beitragshöhe. Für alle weiteren Fragen rund um die Betreuung, Anmeldungen oder organisatorische Abläufe wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Träger.
Beitragsfestsetzung beantragen
Um den für Sie geltenden Elternbeitrag festzusetzen, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür eines der folgenden Angebote:
- Zum Online-Formular zur Beitragsfestsetzung
Füllen Sie das Formular bequem online aus und senden Sie es digital an uns. - PDF-Formular zum Download
Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es per Post oder E-Mail an die Samtgemeinde.
Übernahme von Kita-Beiträgen
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kita-Beiträge vollständig oder anteilig übernommen werden. Zudem ist eine Kostenübernahme für das Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) möglich.
Antrag auf Kostenübernahme der Kita-Beiträge
Antrag auf BuT-Leistungen (Mittagessen)
Fragen zur Kostenübernahme beantwortet Ihnen Frau Margret Huesmann.