Melderegisterauskunft
Sie haben das Recht auf kostenlose Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten persönlichen Daten. Auch Dritte erhalten gegen Gebühr Auskunft über bestimmte Eintragungen.
Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen über
- Vor- und Familiennamen
- Anschrift
- Doktorgrad
(= einfache Melderegisterauskunft).
Soweit jemand ein berechtigtes bzw. rechtliches Interesse glaubhaft macht, darf ihm darüber hinaus Auskunft gegeben werden über
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.
(= erweiterte Melderegisterauskunft)
Ansprechpartner:
Name |
---|
Frau Schultejans |
Frau Völker |
Frau Hahnenkamp |
Frau Merschendorf |
Herr Struckmann |
Bearbeitungsgebühren:
Erweiterte Melderegisterauskunft: 10,00 €
Archivauskunft: 8,00 bis 17,00 € (je nach Arbeitsaufwand)
Bitte zahlen Sie :
- per Verechnungsscheck
- per Einzugsermächtigung
- per Überweisung auf das Konto Nr. 6003206 bei der Sparkasse
Emsland Blz. 26650001
Geben Sie bitte bei der Überweisung das Kassenzeichen 1.1100.10000.1
und den Verwendungszweck "Melderegisterauskunft" an.