Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt. Der Antrag ist beim Einwohnermeldeamt des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.

Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der Geschäftsführer.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister. http://www.bundeszentralregister.de/

Benötigte Unterlagen

-  Personalausweis/ Reisepass
       
-  Anschrift der Behörde sowie Aktenzeichen oder Verwendungszweck, wenn der 
   Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (Belegart 9). 
 
     






Bearbeitungsgebühren:

Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €


zuständiges Amt: